„Leitprinzipien“ für Evaluatoren
Das englischsprachige Original ist von der American Evaluation
Association, Task Force on Guiding Principles for Evaluators erstellt
worden. Es ist abgedruckt in New Directions for Program Evaluation, no.
66 (Summer 1995), San Francisco (Jossey Bass). Copyright Ó 1995
by American Evaluation Association. Die folgende Version ist übersetzt
und abgedruckt mit Erlaubnis der American Evaluation Association. Übersetzung
von Wolfgang Beywl, Köln; Als Diplomübersetzerin mitgewirkt
hat Frau Monika Köller, Algier.
I. Einführung
(nicht abgedruckt)
II. Vorwort: Annahmen zur Entwicklung von Prinzipien
A.
Evaluation ist ein Fachgebiet, das von Personen mit unterschiedlichen
Interessen geprägt ist und die folgenden Bereiche umfasst, ohne darauf
begrenzt zu sein: Evaluation von Programmen, Produkten, Personal, Politik,
Leistung, Vorschlägen, Technologien, Forschung, Theorien, und sogar
von Evaluation selbst. Diese Prinzipien sind breit angelegt, um alle Arten
von Evaluation zu abzudecken.
B.
Aufgrund von Unterschieden in Ausbildung, Erfahrung und Arbeitsfeldern
gibt es im Berufsstand der Evaluation vielfältige Anschauungen über
den hauptsächlichen Zweck von Evaluation. Dazu gehören u.a.:
Verbesserung in den Bereichen Produkte, Personal, Programme, Organisationen,
Regierungen, Verbraucher und öffentliches Interesse; Unterstützung
für informierte Entscheidungsfindung und aufgeklärtere Veränderung;
Beschleunigen notwendiger Veränderung; Stärkung aller Beteiligtengruppen
durch ihre Berücksichtigung als Informationsgeber und ihren Einbezug
in den Evaluationsprozeß; die aufregende Erfahrung, neue Einsichten
zu gewinnen. Trotz dieser Vielfalt verbindet die Evaluatoren ein gemeinsames
Ziel: Sie streben danach, die bestmöglichen Informationen über
den Wert dessen, was auch immer bewertet werden soll, herauszuarbeiten
und bereitzustellen. Die Prinzipien sollen dieses Hauptziel fördern.
C.
Die Absicht der Kommission war es, Prinzipien festzulegen, die dem Evaluator
in der beruflichen Praxis helfen und den Auftraggeber sowie die allgemeine
Öffentlichkeit darüber informieren sollen, was sie von professionellen
Evaluationen erwarten können. Natürlich können bei der
Festlegung von Prinzipien niemals alle Situationen vorhergesehen werden,
die in der Evaluationspraxis vorkommen. Jedoch sind Prinzipien nicht nur
Richtlinien dafür, wie man reagieren soll, wenn etwas mißglückt
oder wenn sich eine schwierige Situation auftut. Vielmehr sollen die Prinzipien
das Vorgehen der Evaluatoren bei der täglichen Arbeit proaktiv leiten.
D.
Die Festlegung von Leitprinzipien soll dazu dienen, die kontinuierliche
Entwicklung des Fachgebiets Evaluation und die berufliche Sozialisation
der Evaluatoren zu fördern. Die Prinzipien sollen zur Diskussion
anregen und eine Grundlage zum Dialog zwischen den Angehörigen des
Berufsstandes, den Geldgebern und anderen an Evaluation interessierten
Gruppen oder Personen über die sachgemäße Durchführung
und Anwendung von Evaluationen bieten.
E.
Die fünf Prinzipien, die in diesem Bericht vorgeschlagen werden,
sind nicht unabhängig sondern überlappen sich auf vielfältige
Art und Weise. Andererseits stehen diese Prinzipien manchmal auch im Widerspruch
zueinander, so daß die Evaluatoren eine Entscheidung treffen müssen.
In solchen Fällen müssen die Evaluatoren auf ihre eigenen Wertvorstellungen
und Kenntnisse der Situation zurückgreifen, um einen geeigneten Weg
zu wählen. Jedesmal wenn die Vorgehensweise unklar ist, sollten Evaluatoren
vor ihrer Entscheidung den Rat von Fachkollegen einholen, wie das Problem
zu lösen sei.
F.
Diese Prinzipien sollen an die Stelle von allen vorangegangenen Ausführungen
zu Standards, Prinzipien oder Maßstäben treten, die von ERS
oder ENet - den beiden Vorgängerorganisationen der AEA - erarbeitet
oder übernommen wurden. Die Prinzipien stellen die offizielle Position
der AEA in dieser Angelegenheit dar.
G. Jedes Prinzip wird durch eine Reihe von Aussagen erläutert, um
die Tragweite des übergeordneten Prinzips deutlich zu machen und
Anleitung für seine Anwendung zu geben. Diese Aussagen dienen der
Veranschaulichung. Sie umfassen nicht alle möglichen Anwendungen
des Prinzips, noch sollten sie als Regeln betrachtet werden, die die Grundlage
für Sanktionen bei Verstößen darstellen.
H.
Diese Prinzipien sollen Standards, die von Evaluatoren oder anderen mit
Evaluation beschäftigten Berufszweigen aufgestellt wurden, nicht
ersetzen. Die AEA spezialisiert sich darauf, die Entwicklung von Standards
für pädagogische Evaluationen des Joint Committee on Standards
for Educational Evaluation (von der AEA mitfinanziert) zu unterstützen.
I.
Die Prinzipien wurden im Kontext westlicher Kulturkreise entwickelt, insbesondere
dem der Vereinigten Staaten, so daß sie diesbezogene Erfahrungen
widerspiegeln. Die Bedeutung der Prinzipien kann in anderen Kulturen sowie
auch in Subkulturen innerhalb der Vereinigten Staaten unterschiedlich
sein.
J.
Die Prinzipien sind Teil eines fortlaufenden Prozesses der Selbstüberprüfung
durch die Fachleute und sollten regelmäßig revidiert werden.
Ein entsprechendes System könnte eine offiziell gesponserte Überprüfung
der Prinzipien auf jährlichen Konferenzen oder anderen Foren beinhalten,
auf denen die Erfahrungen mit den Prinzipien und ihrer Anwendung diskutiert
werden. In regelmäßigen Abständen, mindestens alle fünf
Jahre nach dem anfänglichen Inkrafttreten der Prinzipien, sollten
diese auf eine eventuell nötige Überarbeitung und Änderung
hin überprüft werden. Um die Bedeutung der Prinzipien und das
Bewußtsein darüber auf allen Ebenen der Vereinigung aufrechtzuerhalten,
sind alle AEA-Mitglieder aufgefordert, an dem Prozeß teilzunehmen.
III. Die Prinzipien
A.
Systematische Untersuchung: Evaluatoren führen systematische, auf
Daten gestützte Untersuchungen über das jeweilige Evaluationsobjekt
durch.
- Evaluatoren sollten sich bei ihrer Arbeit an die höchsten geeigneten
professionellen Standards halten, ungeachtet dessen, ob diese Arbeit
quantitativer oder qualitativer Art ist. Auf diese Weise erhöht
sich die Genauigkeit und Glaubwürdigkeit der von ihnen erstellten
evaluativen Informationen.
- Evaluatoren sollten mit den Auftraggebern Schwächen und Stärken
erörtern, und zwar sowohl bezüglich der verschiedenen Evaluationsfragen,
die zu stellen produktiv sein könnte, als auch bezüglich der
verschiedenen Ansätze, die genutzt werden könnten, um diese
Fragen zu beantworten.
- Wenn sie ihre Arbeit vorstellen, sollten die Evaluatoren ihre Methoden
und Ansätze genau und detailliert genug darlegen, um es anderen
zu ermöglichen, ihre Arbeit zu verstehen, zu interpretieren und
zu kritisieren. Sie sollten die Grenzen einer Evaluation und ihrer Ergebnisse
klarmachen. Des weiteren sollten Evaluatoren in einem angemessenen Rahmen
diejenigen Werte, Annahmen, Theorien, Methoden, Ergebnisse und Analysen
diskutieren, welche die Interpretation der Evaluationsergebnisse signifikant
beeinflussen könnten. Diese Aussagen gelten für alle Aspekte
der Evaluation, von ihrer ursprünglichen Konzeptualisierung bis
hin zum Gebrauch ihrer Ergebnisse.
B.
Kompetenz: Evaluatoren stellen den Beteiligtengruppen professionelle Leistungen
zur Verfügung.
- Evaluatoren sollten über geeignete Ausbildung, Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen (bzw. sicherstellen, daß
das Evaluationsteam darüber verfügt), um die Aufgaben zu erledigen,
die in der Evaluation vorgesehen sind.
- Evaluatoren sollten innerhalb der Grenzen ihrer beruflichen Ausbildung
und Kompetenz handeln und es ablehnen, Evaluationen durchzuführen,
die diese Grenzen erheblich überschreiten. Wenn es nicht möglich
oder nicht angeraten ist, den Auftrag oder die Anfrage abzulehnen, sollten
die Evaluatoren auf jede signifikante Begrenzung hinweisen, die sich
daraus für die Evaluation ergeben könnte. Evaluatoren sollten
keine Mühe scheuen, um die nötige Kompetenz zu erwerben, sei
es direkt oder durch Zusammenarbeit mit anderen, welche die erforderlichen
Kenntnisse besitzen.
- Evaluatoren sollten sich ständig darum bemühen, ihre Kompetenzen
zu konsolidieren und zu verbessern, um in ihren Evaluationen den höchsten
Leistungsstandard zu sichern. Diese ständige professionelle Verbesserung
mag formelle Lehrgänge und Workshops einschließen, sowie
Selbststudium, die Evaluation der eigenen Vorgehensweise und die Zusammenarbeit
mit anderen Evaluatoren, um von ihren Fähigkeiten und ihren Fachkenntnissen
zu lernen.
C.
Integrität/Aufrichtigkeit: Evaluatoren garantieren Aufrichtigkeit
und Integrität während des gesamten Evaluationsprozesses.
- Evaluatoren sollten über die Kosten, die auszuführenden
Aufgaben, die Begrenzungen der Methodologie, die Reichweite der voraussichtlich
zu erzielenden Ergebnisse und die möglichen Nutzungen der Daten,
die von einer bestimmten Evaluation zu erwarten sind, aufrichtig mit
den Auftraggebern und wichtigen Beteiligtengruppen verhandeln. Es ist
vorrangig die Aufgabe des Evaluators, diese Diskussion und Klärung
zu initiieren, nicht die des Auftraggebers.
- Evaluatoren sollten alle Veränderungen, die gegenüber dem
ursprünglich ausgehandelten Projektplan vorgenommen worden sind,
einschließlich der Gründe dafür, schriftlich festhalten.
Sollten diese Abänderungen signifikant die Reichweite und die zu
erwartenden Ergebnisse der Evaluation beeinträchtigen, sollte der
Evaluator den Auftraggeber und andere wichtige Beteiligtengruppen innerhalb
kurzer Zeit (wenn keine guten Gründe dagegen sprechen, bevor man
mit der Arbeit fortfährt) über die Veränderungen und
deren wahrscheinliche Auswirkungen informieren.
- Evaluatoren sollten zu bestimmen versuchen und wo angemessen auch
offenlegen, was ihre eigenen Interessen und was die Interessen ihrer
Auftraggeber und anderer Beteiligtengruppen in Hinblick auf die Ausführung
und die Resultate einer Evaluation sind (einschließlich finanzieller,
politischer und karrierebezogener Interessen).
- Evaluatoren sollten über solche Rollen oder Beziehungen hinsichtlich
des Evaluationsobjekts informieren, die sie in einen ernsthaften Interessenkonflikt
mit ihrer Rolle als Evaluator bringen könnten. Jeder Konflikt dieser
Art sollte in Berichten über die Evaluationsergebnisse erwähnt
werden.
- Evaluatoren sollten ihre Verfahren, Daten oder Ergebnisse nicht falsch
darstellen. Im Rahmen vertretbarer Grenzen sollten sie jeden groben
Mißbrauch ihrer Arbeit durch andere zu verhindern oder zu korrigieren
versuchen.
- Sollten Evaluatoren feststellen, daß bestimmte Verfahren oder
Tätigkeiten leicht zu irreführenden Informationen oder Schlußfolgerungen
führen, so haben sie die Verantwortung, ihre Besorgnisse und die
Gründe dafür dem Auftraggeber (demjenigen, der die Evaluation
finanziert oder in Auftrag gegeben hat) mitzuteilen. Wenn diese Besorgnisse
in Gesprächen mit dem Auftraggeber nicht beseitigt werden können,
so daß eine irreführende Evaluation durchgeführt wird,
ist der Evaluator berechtigt, die Ausführung der Evaluation abzubrechen,
soweit dies möglich und angemessen ist. Ist ein Abbruch nicht möglich,
sollte sich der Evaluator mit Kollegen oder relevanten Beteiligtengruppen
darüber beraten, welche anderen geeigneten Wege eingeschlagen werden
könnten (möglich wären unter anderem Diskussionen auf
einer höheren Ebene, das Verfassen eines Begleitbriefs oder eines
Anhangs, der die Nichtübereinstimmung festhält, oder die Weigerung,
das abschließende Dokument zu unterschreiben).
- Sofern nichts dagegen spricht, sollten Evaluatoren offenlegen, wer
die Evaluation finanziert und wer den Auftrag dafür gegeben hat.
D.
Achtung gegenüber den Menschen: Evaluatoren respektieren die Sicherheit,
Würde und das Selbstwertgefühl der Antwortenden, Programmteilnehmer,
Auftraggeber und anderer Beteiligtengruppen, mit denen sie in Interaktion
stehen.
- Soweit anwendbar, müssen sich Evaluatoren an die gängigen
Maßstäbe und Standards ihres Berufsstandes halten, in Hinblick
auf
· Risiken, Beeinträchtigungen und Belastungen, welche die
Evaluation eventuell für die Teilnehmenden mit sich bringt;
· informiertes Einverständnis zur Teilnahme an der Evaluation;
· Information der Teilnehmenden über die Reichweite und
die Grenzen von Vertraulichkeit.
Beispiele für solche Standards sind bundesweite Regelungen zum
Schutz der Persönlichkeit oder die ethischen Prinzipien von Organisationen
wie der Amerikanischen Anthropologischen Gesellschaft, der Amerikanischen
Gesellschaft für Erziehungswissenschaftliche Forschung oder der
Amerikanischen Psychologischen Gesellschaft. Obwohl dieses Prinzip die
Anwendbarkeit solcher ethischen Maßstäbe und Standards nicht
über ihre gegenwärtige Reichweite ausdehnen soll, sollten
sich Evaluatoren doch daran halten, soweit dies möglich und wünschbar
ist.
- Da berechtigte negative oder kritische Schlußfolgerungen, die
sich aus einer Evaluation ergeben, klar geäußert werden müssen,
können Evaluationen manchmal Ergebnisse hervorbringen, die den
Interessen von Auftraggebern oder Beteiligtengruppen schaden. In diesem
Falle sollten Evaluatoren versuchen, die Vorteile zu maximieren und
jeden unnötigen Schaden zu vermeiden, vorausgesetzt, daß
dies die Integrität der Evaluationsergebnisse nicht über Gebühr
beeinträchtigt. Evaluatoren sollten jedesmal sorgfältig abwägen,
wann wegen möglicher Risiken oder Verletzungen auf die Vorteile
der Ausführung einer Evaluation oder bestimmter Evaluationsverfahren
verzichtet werden sollte. Soweit möglich, sollte diese Frage bereits
während der Verhandlungen über den Evaluationsauftrag geklärt
werden.
- In Kenntnis der Tatsache, daß Evaluationen häufig die
Interessen bestimmter Beteiligtengruppen verletzen werden, sollten Evaluatoren
die Evaluation so durchführen und ihre Ergebnisse so vermitteln,
daß die Würde und der Selbstwert der Beteiligtengruppen deutlich
respektiert werden.
- Soweit möglich, sollten Evaluatoren Gegenseitigkeit im Evaluationsprozeß
anstreben, so daß diejenigen, die etwas für die Evaluation
tun, im Gegenzug auch gewissen Nutzen davon haben. Beispielsweise sollten
Evaluatoren versuchen sicherzustellen, daß diejenigen, welche
es auf sich nehmen, Daten beizusteuern und jedwede Risiken einzugehen,
dies freiwillig tun, vollständige Kenntnis haben über den
Nutzen, den die Evaluation vielleicht hervorbringt, und so weit wie
möglich davon profitieren. Soweit dies nicht die Integrität
der Evaluation gefährdet, sollten Untersuchungs- oder Programmteilnehmer
darüber informiert werden, ob und wie sie Leistungen erhalten können,
auf die sie auch dann ein Recht haben, wenn sie nicht an der Evaluation
teilnehmen.
- Evaluatoren haben die Verantwortung, Unterschiede zwischen den Teilnehmern
festzustellen und zu respektieren - z. B. Unterschiede aufgrund von
Kultur, Religion, Geschlecht, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung
und ethnischer Zugehörigkeit - und die möglichen Implikationen
dieser Unterschiede bei der Planung, Durchführung, Analyse und
Berichterstattung der Evaluation zu berücksichtigen.
E.
Verantwortung für das allgemeine und öffentliche Wohl: Evaluatoren
artikulieren die vielfältigen Interessen und Werte, die möglicherweise
in Beziehung zum allgemeinen und zum öffentlichen Wohl stehen, und
berücksichtigen diese in ihren Überlegungen.
- Bei der Evaluationsplanung und -berichterstattung sollten Evaluatoren
die Sichtweisen und Interessen sämtlicher Beteiligtengruppen hinsichtlich
des Evaluationsobjekts mit einbeziehen. Evaluatoren sollten sorgfältig
überlegen, ob es vertretbar ist, wichtige Wertperspektiven oder
die Sichtweisen bedeutender Gruppen auszulassen.
- Evaluatoren sollten nicht nur die unmittelbaren Handlungen und Ergebnisse
der Evaluation abwägen, sondern auch die weiteren Annahmen, Implikationen
und möglichen Nebeneffekte.
- Informationsfreiheit ist ein wesentliches Element einer Demokratie.
Daher sollten Evaluatoren - wenn nicht zwingende Gründe dagegen
sprechen - allen wichtigen Beteiligtengruppen den Zugang zu den Evaluationsdaten
ermöglichen. Falls es die Ressourcen erlauben, sollten sie diese
Informationen den Beteiligtengruppen aktiv übermitteln. Wenn unterschiedliche
Evaluationsergebnisse mitgeteilt werden, diese also auf die Interessen
verschiedener Beteiligtengruppen zugeschnitten sind, so sollte durch
die Mitteilungen sichergestellt werden, daß sich jede Beteiligtengruppe
über die Existenz der anderen Berichte im Klaren ist. Berichte,
die auf einen bestimmten Beteiligten zugeschnitten werden, sollten immer
alle wichtigen Resultate einschließen, die sich auf die Interessen
dieses bestimmten Beteiligten beziehen. In jedem Fall sollten sich die
Evaluatoren darum bemühen, Ergebnisse klar und einfach zu präsentieren
(soweit dies der Anspruch auf Genauigkeit erlaubt), damit die Auftraggeber
und andere Beteiligtengruppen den Evaluationsprozeß und seine
Ergebnisse leicht verstehen können.
- Evaluatoren sollten ein Gleichgewicht aufrecht erhalten zwischen
den Bedürfnissen des Auftraggebers und anderen Bedürfnissen.
Evaluatoren haben notwendigerweise eine besondere Beziehung zum Auftraggeber,
der die Evaluation finanziert oder in Auftrag gibt. Aufgrund dieser
Beziehung müssen sich Evaluatoren dafür einsetzen, die legitimen
Bedürfnisse des Auftraggebers zu erfüllen, wenn immer dies
möglich und angemessen ist. Jedoch kann diese Beziehung den Evaluator
auch in schwierige Situationen bringen, nämlich wenn die Auftraggeberinteressen
mit anderen Interessen oder mit den Verpflichtungen des Evaluators zu
systematischer Untersuchung, Kompetenz, Integrität und Respekt
gegenüber den Menschen in Konflikt stehen. In solchen Fällen
sollten Evaluatoren
· diese Konflikte klar feststellen und mit dem Auftraggeber und
wichtigen Beteiligtengruppen darüber diskutieren,
· soweit wie möglich diese Konflikte lösen,
· bestimmen, ob es ratsam ist weiterzuarbeiten, wenn die Konflikte
nicht gelöst werden können,
· und jede signifikante Begrenzung der Evaluation klarmachen,
die einträte, wenn der Konflikt nicht gelöst wird.
- Evaluatoren haben Verpflichtungen, die das öffentliche Interesse
und Wohl umfassen. Diese Verpflichtungen sind besonders dann von Wichtigkeit,
wenn Evaluatoren durch öffentlich finanzierte Mittel unterstützt
werden. Offensichtliche Bedrohungen des öffentlichen Wohls sollten
in keiner Evaluation unbeachtet bleiben, da das öffentliche Interesse
und Wohl so gut wie nie mit den Interessen von Einzelgruppen (dazu zählen
auch der Auftraggeber oder die finanzierende Einrichtung) übereinstimmt.
So werden die Evaluatoren normalerweise über die Analyse der Interessen
einer bestimmten Beteiligtengruppe hinausgehen müssen, wenn sie
das Wohlergehen der Gesellschaft als Ganzes in Betracht ziehen.
Sandra Speer [Kontakt]
Juni 2004
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