Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e. V. unterstützt mit dem "Förderprogramm für die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten" Akteur*innen und Träger der Kinder- und Jugendarbeit im Freizeitbereich dabei, individuelle, passgenaue Schutzkonzepte zu entwickeln. Zum einen können Vereine, Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder private Dienstleister einen Antrag für die Übernahme der Beratungskosten einer externen Schutzkonzeptberatung stellen, zum anderen ist die Finanzierung einer Stellenaufstockung oder die Finanzierung von Honorarkräften für die Beratung bei der Schutzkonzeptentwicklung durch Verbände, öffentliche oder freie Träger der Jugendhilfe möglich. Das Förderprogramm wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Landesmitteln finanziert und läuft seit März 2024 bis Oktober 2025.
Seit 2021 wird das Projekt „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ (KiSchuBW) durchgeführt, in dessen Rahmen auch Qualitätszirkel als ein neuer Ansatz zur Verbreitung der Beratung zu Schutzkonzeptentwicklung erprobt werden.
Zweck der Evaluation ist es, fundierte Informationen im Bereich der Förderung der Schutzkonzeptentwicklung des Kinderschutzbunds Baden-Württemberg bereitzustellen. Dafür werden Fallstudien in zwei geförderten Vereinen umgesetzt. Eine Online-Befragung aller geförderten Vereine liefert eine breite Datenbasis. Zur Untersuchung der Qualitätszirkel werden Protokolle analysiert, Interviews und eine weitere Online-Befragung umgesetzt.